Aufnahme in die Grundschule

Bezug: RdErl. des MK vom 18. 6. 2020 (SVBl. LSA S. 244)


Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und nehmen nach der Einschulung ihren Schulbesuch wahr. Das Anmeldeverfahren für die Einschulung 2022/23 soll am 1.März 2021 abgeschlossen sein.  

Die Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Bei der Anmeldung werden aus der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien für das Kind vorgelegt. Darüber hinaus werden die Daten der Personensorgeberechtigten erhoben und im Schülerstammblatt erfasst. Besucht das Kind eine Kindertageseinrichtung, werden Name, Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung zu den Unterlagen genommen.


Weitere Hinweise zur Schulaufnahme finden Sie unter dem Link:


https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=VVST-223132-MB-20160701-SF

 

 


 




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